Private Pflegezusatzversicherung
Neben der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung wurde die Pflegeversicherung die 5. Säule des deutschen Sozialversicherungssystems. Unter Dr. Helmut Kohl, als damaliger Bundeskanzler, wurde 1995 die Pflegeversicherung ins Leben gerufen. Man wollte, als Grundsatz der Pflegeversicherung, pflegebedürftigen Personen eine entsprechende Pflege zukommen zu lassen, ohne zum Sozialhilfeempfänger zu werden. Die Pflegeversicherung übernimmt im Pflegefall einen Kostenanteil zur häuslichen aber auch zur stationären Pflege, wobei die häusliche Pflege immer noch im Vordergrund steht.
Die Leistungen der Sozialversicherungen werden durch Beiträge von Versicherten erbracht, einkommensabhängig, jedoch wird dies auch staatlich kontrolliert. Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung und greift für die Personen, welche in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind. Jeder Krankenkasse ist eine Pflegekasse zugehörig. Die Pflegeversicherung muss also bei der Pflegekasse erfolgen, welche der Krankenkasse zugehörig ist, bei welcher die Person versichert ist. Wie man das auch von der gesetzlichen Krankenkasse kennt, gilt auch die beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen bei der Pflegeversicherung.
Für Personen die freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, besteht jedoch die Möglichkeit sich von der entsprechenden Pflegeversicherung befreien zu lassen, aber nur wenn eine private Pflegeversicherung vorzuweisen ist, welche in Art und Umfang der gesetzlichen Pflegeversicherung entspricht.
Versicherte bei einer privaten Krankenversicherung sind verpflichtet bei der jeweiligen Krankenversicherung auch die Pflegeversicherung abzusichern.
Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich nach der jeweiligen Pflegestufe. Man unterscheidet 3 Pflegestufen, je nach schwere der Pflegebedürftigkeit. Diese Einstufung erfolgt durch ein Gutachten, welches von dem medizinischen Dienst erstellt wird.
Oftmals reichen jedoch die Zahlungen der Pflegekasse im Pflegefall leider nicht aus, da ist der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung sinnvoll. Die Pflegezusatzversicherung wird von privaten Lebensversicherungsunternehmen angeboten, um eventuelle Zuzahlungen im Falle der Pflegebedürftigkeit, abzufangen.
Bei der Pflegezusatzversicherung unterscheidet man 3 verschiedene Varianten. Die Pflegetagegeldversicherung, die Pflegekostenversicherung und die Pflegerentenversicherung. Die Pflegerentenversicherung ist eine Art Lebensversicherung, welche im Fall der Pflegebedürftigkeit in die Leistungspflicht kommt und eine vereinbarte monatliche Rente zahlt. Die Pflegekostenversicherung leistet erst nach Vorleistung der gesetzlichen bzw. privaten Pflegepflichtversicherung, und übernimmt dann einen gewissen Teil der Restkosten, welche nicht über die gesetzliche bzw. private Pflegepflichtversicherung abgedeckt sind. Bei der Pflegetagegeldversicherung wird ein vereinbarter Tagessatz ausgezahlt, sollte der Versicherte pflegebedürftig werden.
Auf den folgenden Seiten werden wir Sie umfangreich über das Thema Pflegeversicherung, Eintritt des Pflegefalls, Häusliche Pflege, Verfügungen und Vollmachten informieren, damit auch Sie die nötige Vorsorge für den Fall einer Pflegebedürftigkeit, treffen können.
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